Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ohne weiteren Hinweis bei jedem von uns getätigten Abschluss.
  2. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten, sofern ein von uns schriftlich unterbreitetes Angebot keine Festofferte darstellt.
  3. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen, mit Ihren verbundenen Unternehmen und aus sonstigen Rechtsgründen unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Sie sind zur Veräußerung dieser, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, im ordentlichen Geschäftsgang befugt. Diese Befugnis kann von uns jederzeit widerrufen werden. Der Abnehmer ist verpflichtet, auf unser Verlangen, uns jederzeit und unverzüglich alle notwendigen Angaben über die von uns abgetretenen Forderungen und die Drittschuldner zu machen. Für den Fall der Veräußerung treten Sie uns schon jetzt Ihre gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen Ihre Abnehmer ab. Erlischt das Eigentum des Verkaufs durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf den Verkäufer übergeht.
    Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Abnehmer nur so lange berechtigt, als wir der Einziehung nicht widersprechen, oder er nicht in Vermögensverfall gerät, oder er seine uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht einhält. Wir können jederzeit die Einziehung der abgetretenen Forderung untersagen.
  4. Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, „Netto Kasse bei Erhalt der Ware“ zahlbar. Wir sind berechtigt, für Rechnungsbeträge, die nicht spätestens innerhalb 10 Tagen bei uns eingehen, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Bankzinsen zu berechnen. Wir behalten uns das Recht vor, mit Gegenforderungen aufzurechnen.
  5. Mängelrügen sind bei vorhergehender Besichtigung der Ware ausgeschlossen. Im Übrigen können Reklamationen nur innerhalb einer Frist von 6 Stunden nach Ablieferung der Ware fernmündlich oder fernschriftlich angebracht werden.
  6. Soweit diese nicht durch unsere vorstehenden Geschäftsbedingungen aufgehoben sind, gelten die Richtlinien der „Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse“ herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinwirtschaft Gartenbau, in der Fassung 1975.
  7. Sollte eine der hier aufgeführten Lieferungsbedingungen mit den gesetzlichen Vorschriften nicht im Einklang stehen, so behalten die Übrigen ihre Wirksamkeit.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile 26127 Oldenburg.